AGB

ALLGEMEINES

Im Zusammenhang mit der Buchung und für die unkomplizierte Abwicklung ist die Fotografin berechtigt, personenbezogene Daten (Name, Adresse, Telefonnummer etc.) entsprechend zu speichern und zu verwalten.

Durch die schriftliche Bestätigung (E-Mail) der von Livia Bass zugestellten Offerte gilt ein Auftrag bereits als fest gebucht und die AGB als zugestimmt. Die gebuchte Zeit kann nicht in zwei oder mehr Teile aufgeteilt werden.

Im Preis der Reportage ist eine professionelle Bearbeitung, jedoch keine ausführliche Portraitretusche (Hautbearbeitung, etc.) enthalten. Diese wird auf Wunsch separat in Auftrag genommen und mit CHF 120 in Rechnung gestellt. Die Mindestdauer beträgt eine halbe Stunde. Es wird pro angefangene Viertelstunde abgerechnet.

Jegliche Beanstandungen sind spätestens nach 5 Tagen nach Auslieferung der Fotografin zu melden. Im Anschluss gelten die Fotomaterialien als angenommen. Änderungswünsche, die nach Ablauf dieser 5 Tage an die Fotografin gelangen, werden mit einem Stundensatz von CHF 120 verrechnet. Die Mindestdauer beträgt eine halbe Stunde. Es wird pro angefangene Viertelstunde abgerechnet.

Für Hochzeiten wird eine ausführliche Vereinbarung erstellt. Alle anderen Aufträge werden per E-Mail bestätigt.

AUSWAHL, LIEFERUNG & SICHERUNG DER BILDER

Die Anzahl der auszuhändigenden Fotos hängt massgeblich von der jeweils individuellen Präsenzzeit sowie den möglichen Motiven ab. Eine Mindestzahl an Fotos kann weder festgelegt, noch gefordert werden. Es liegt im Ermessen der Fotografin, welche Fotos für die Reportage verwendet werden. Bei einer Reportage entstehen pro Stunde im Durchschnitt ca. 30-50 verwertbare Bilder. Diese Zahl kann jedoch aufgrund verschiedener Faktoren nach oben oder unten abweichen (z. B. Programmpunkte, Anzahl Gäste, Location etc.).

Die Auslieferung der Bilder erfolgt im JPEG Format und in hoher Auflösung in einer Online-Galerie. Die Bilder können in 2 Grössen (Highsize & Websize) direkt aus der Online-Galerie heruntergeladen werden. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.

Nach dem Erhalt der Bilder ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherheit der Dateien.

Es empfiehlt sich eine Sicherung des Bildmaterials auf mindestens einem weiteren Datenträger.

Livia Bass sichert die abgegebenen Fotos für max. 2 Jahre nach Fototermin, in dieser Zeit können Datenträger und einzelne Fotos kostenpflichtig nachbestellt werden.

Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Fotografin versichert, die finalen Fotos für die Dauer von 12 Monaten aufzuheben, danach können keine Ansprüche gestellt werden. Die Online-Galerie bleibt für 6 Monate verfügbar.

NUTZUNGSRECHTE & URHEBERRECHT

Der Kunde ist berechtigt, die entstandenen Fotoaufnahmen ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung für private Zwecke (Social Media, Print, eigene Website etc.) zu verwenden.

Die Bilder unterliegen dem Urheberrecht, eine weitere Bearbeitung der Bilder (u.a. Überlagerung der Filter, Facetune etc.) ist nicht gestattet.

Die Fotografin ist dazu berechtigt, ausgewählte Bilder der Fotoreportage für Zwecke der Eigenwerbung (Print, Internet) zu benützen und als Referenz zu zeigen. Die Auswahl wird dem Kunden vor Veröffentlichung via Online-Galerie gezeigt. Möchte der Kunde, dass bestimmte Fotos nicht gezeigt werden, sind diese mit der entsprechenden Funktion in der Online-Galerie auszublenden.

Eine Weitergabe an Dritte (Dienstleister, Blogs etc.) darf erst nach schriftlicher Zustimmung beider Parteien (Fotografin & Kunde) erfolgen. Die Fotografin ist immer und ausnahmslos bei Veröffentlichung der Bilder zu markieren (Instagram, Facebook), bzw. wo nicht möglich, mit der Website (www.liviabass.com) zu nennen. Bitte allen so mitteilen, sollten die Bilder vom Kunden an Dritte weitergeleitet werden.

Das Nutzungsrecht geht erst mit vollständiger Begleichung aller ausstehenden Rechnungen an den Kunden über.

Livia Bass Photography erhält als Urheberin das Recht, ausgewähltes Bildmaterial kostenlos für Werbezwecke zu verwenden, z.B. Webseiten, Visitenkarten, Preislisten, Flyer, Broschüren, Wettbewerbe, Inserate, Internetseiten, Soziale Netzwerke (Facebook, Instagram etc.) Sedcards etc.. Livia Bass Photography hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Printmedien), bei Ausstellungen, Werbung, Gesprächen und Präsentationen mit potenziellen Auftraggebern, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen und Referenzen anzugeben.

Bei Veranstaltungen / Hochzeiten oder anderen Anlässen hat der Auftraggeber / das Brautpaar die Einwilligung der anwesenden, abgebildeten Personen, respektive deren Erziehungsberechtigte oder Vormund einzuholen und haftet für dieses allein.

HONORARVORSCHUSS, KOSTEN & RECHNUNG

Daten, die 3–10 Monate im Voraus gebucht werden, werden 50 % Anzahlung auf die Buchungsgebühr fällig.

Der Honorarvorschuss ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr.

Die Rechnung für den Auftrag wird nach der Erledigung des Shootings per Mail geschickt.

Zusätzliche Anwesenheitsstunden der Fotografin können bei Bedarf im Voraus oder am Tag des Shootings (je nach Kapazität) dazu gebucht werden. Der Preis hängt vom gebuchten Paket ab. Abgerechnet wird pro angefangene Viertelstunde. Die Rechnung für die Zusatzstunden wird nach dem Auftrag per Mail ausgestellt.

Fahrtkosten sind ab 8005 Zürich bis 10 km inklusive - zusätzlich gefahrene km werden mit CHF 0.80/km abgerechnet.

Der Restbetrag mit den eventuellen zusätzlichen Kosten (bspw. Reisekosten) werden nach dem Auftrag mit der Schlussrechnung verrechnet.

HOCHZEIT

Mit der Vertragsunterzeichnung werden 50 % der vereinbarten Kosten des Paketes fällig, damit die Buchung verbindlich wird. Ohne diese Reservierungsgebühr ist das Datum nicht blockiert und der Termin wird von der Fotografin nach Ablauf dieser Frist für andere Paare wieder freigegeben. Der Honorarvorschuss ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr. Bei einer Stornierung des Auftrags wird sie für bereits geleistete Arbeit (Treffen, Vorbereitungen, Recherche, etc.) einbehalten. Der Honorarvorschuss ist nicht übertragbar auf andere Produkte der Fotografin.

STORNIERUNG & TERMIN VERSCHIEBUNG

Abmeldungen haben telefonisch oder schriftlich (E-Mail) zu erfolgen.

Daten, die 3–10 Monate im Voraus gebucht werden, werden 50 % Anzahlung auf die Buchungsgebühr fällig.

Der Honorarvorschuss ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr.

Bis 24 Stunden vor dem Fotoauftrag: 100 % des gebuchten Shootings/ Angebots

Keine Abmeldung: 100 % des gebuchten Shootings/ Angebots

Verschiebt der Auftraggeber den Auftragstermin weniger als 3 Tage vor seinem Termin, so hat Livia Bass Photography Anspruch auf die ihr bereits angefallenen Kosten. Zusätzliche Aufwände werden auch verrechnet.

Ausnahmen gelten im Sommer für abgemachte Termine je nach Wetterlage. Für solche Termine wird im Vorhinein bereits ein Reservedatum abgemacht.

HOCHZEIT

Sollte sich das Hochzeitsdatum ändern und die Fotografin kann den neuen Termin nicht wahrnehmen, verliert das Brautpaar den Honorarvorschuss ebenfalls.

Wird der Auftrag weniger als 2 Monate vor dem Hochzeitsdatum storniert, so wird der gesamte Betrag fällig.

Bis 4 Monate vor dem Termin: 60 % des Angebots

Bis 3 Monate vor dem Termin: 80 % des Angebots

Ab 2 Monaten vor dem Termin und keine Abmeldungen: 100 % des gebuchten Angebots

Erfolgt die Stornierung seitens Auftraggeber aufgrund Absage des Events wegen nachweislich schwerwiegendem Krankheitsfall oder Todesfall des Brautpaares, liegt die Höhe der Entschädigung im eigenen Ermessen der Fotografin.

HÖHERE GEWALT

Ist es der Fotografin aufgrund von höherer Gewalt (Unfall, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik etc.) nicht möglich den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der Frist zu liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf die Fotografin.

GUTSCHEINE

Gekaufte Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ab dem Ausstellungsdatum.

Nach einem Jahr gilt der aktuelle Preis für das gebuchte Shooting von Livia Bass.

Die Differenz der Erhöhung wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Die mit Livia Bass Photography abgeschlossenen Auftragsbestätigungen und Verträge unterliegen dem Schweizer Recht.

Alle Änderungen und Ergänzungen, die die AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form.

Livia Bass Photography behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.

Die AGB unterliegen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist der Wohnort der Fotografin.

Diese AGB sind gültig ab 21. Februar 2022.